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Writing and Publishing in the Law of the ECHR and Other International Human Rights Systems: A Workshop for Early Career Researchers

Die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz der Universität zu Kölnveranstaltete am 15. und 16. Dezember 2025 in Köln den Workshop „Writing and Publishing in the Law of the ECHR and Other International Human Rights Systems: A Workshop for Early Career Researchers“.

Die Veranstaltung stellte die zweite Ausgabe eines Workshopformats dar, das erstmals im Februar 2024 stattfand (weitere Informationen hierzu finden Sie hier), und knüpfte an den dort begonnenen wertvollen Austausch an. Während sich die erste Ausgabe vor allem auf die Europäische Menschenrechtskonvention konzentrierte, wurde der thematische Fokus des Workshops im Dezember 2025 auf weitere internationale und regionale Menschenrechtssysteme ausgeweitet. 

Angesichts des weltweiten Anstiegs von Menschenrechtsverletzungen und einer zunehmenden Distanzierung von etablierten Systemen zum Schutz der Menschenrechte gewinnen Menschenrechtsbildung und -forschung zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund zielte der Workshop darauf ab, einen Raum für fundierte, kritische und zukunftsorientierte Auseinandersetzungen mit den europäischen und internationalen Menschenrechten zu schaffen, zugleich ein Gemeinschaftsgefühl zu fördern und einen intensiven Austausch unter Nachwuchswissenschaftler*innen zu ermöglichen.

Das Programm umfasste fünf Panels mit hochrangigen und erfahrenen Forschenden sowie Praktiker*innen, deren Beiträge wertvolle Einblicke in die akademischen, wie auch in die praktischen Dimensionen der Menschenrechtsarbeit boten. Ergänzt wurden die Panels durch interaktive Kleingruppensessions, in denen die Teilnehmenden Feedback zu laufenden Projekten erhielten. Insgesamt brachte der Workshop 50 Nachwuchswissenschaftler*innen vor Ort in Köln sowie mehr als 60 weitere Teilnehmende online zusammen und schuf so eine lebendige und dynamische Atmosphäre des Austauschs und der Diskussion.

Panel 1. Comparative Perspectives from other International Human Rights Systems

  • Elena Abrusci, Senior Lecturer in Law, Brunel University of London
  • Patricia Palacios Zuloaga, Lecturer in International Human Rights Law, University of Essex
  • Flávia Oliveira Ribeiro, Doctoral Researcher, Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne
  • Alexandre Skander Galand, Assistant Professor, Maastricht University
  • Joseph Finnerty, Assistant Professor, Leiden University (Moderator)

Im ersten Panel wurden regionale und internationale Menschenrechtssysteme wie das Interamerikanische Menschenrechtssystem und die UN-Menschenrechtsverträge näher betrachtet sowie die Bedeutung vergleichender Perspektiven hervorgehoben. Die Panelteilnehmer*innen betonten, dass die Auseinandersetzung mit anderen regionalen Systemen entscheidend dazu beitragen kann, Perspektiven zu erweitern, unterschiedliche Ansätze sichtbar zu machen und kritisch über die Stärken und Schwächen des eigenen Systems zu reflektieren. Dabei sei es notwendig, die politischen und sozialen Kontexte zu berücksichtigen, in denen die verschiedenen Menschenrechtsysteme entstanden sind, insbesondere im Hinblick auf die historischen Momente ihrer Entstehung. Die Panelteilnehmer*innen wiesen auch darauf hin, dass Analysen anderer regionaler Systeme nicht aus einer eurozentrischen Perspektive durchgeführt werden sollten, sondern die Systeme in ihrem jeweiligen Kontexten verstanden werden müssen.

Darüber hinaus diskutierte das Panel die einflussreiche Rolle der UN-Vertragsorgane. Die Panelteilnehmer*innen stellten heraus, dass deren Auslegungen in mehreren Fällen zu allgemein anerkannten Normen geworden sind, die auch von anderen Menschenrechtssystemen übernommen wurden. Die nicht-bindende Natur der Entscheidungen habe es den Vertragsorganen zudem ermöglicht, interpretative Grenzen zu verschieben und flexiblere, progressivere Lesarten von Menschenrechtsverpflichtungen zu entwickeln.

Panel 2. Writing in the Field of the ECHR: CriticalPerspectives

  • Corina Heri, Assistant Professor, Tilburg University
  • Işıl Aral, Assistant Professor, Koç University
  • Jens T. Theilen, Postdoctoral Researcher, Helmut Schmidt University
  • Vandita Khanna, Postdoctoral Researcher, Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne (Moderator)

Das zweite Panel untersuchte die Bedeutung und den Wert kritischer Ansätze im Bereich der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Panelteilnehmer*innen hoben zunächst die Unterschiede zwischen doktrinären und kritischen Ansätzen hervor: Während doktrinäre Ansätze nach innen arbeiten, richten sich kritische Ansätze nach außen und setzen das Recht in Beziehung zu Machtstrukturen und Hierarchien. Kritische Forschung gehe dabei häufig über die Analyse einzelner Fälle hinaus und reflektiere die zugrundeliegenden Narrative, etwa im Hinblick darauf, was am Gericht oder im Europarat als Problem definiert wird und wie, welche Annahmen diesen Narrativen zugrunde liegen und welche Auswirkungen bestimmte Deutungen und Auslassungen haben. Das Panel thematisierte zudem die Herausforderungen kritischer Forschung und diskutierte unterschiedliche Auffassungen darüber, ob Kritik immer konstruktiv sein muss.

Panel 3. Publishing on the ECHR and other Systems: Perspectives from Editors

  • Kirsty Hughes, Associate Professor, University of Cambridge
  • Sarah Nouwen, Professor, University of Cambridge
  • Cathérine Van de Graaf, Postdoctoral Researcher, Ghent University and Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne
  • Kushtrim Istrefi, Associate Professor, Utrecht University
  • Nikos Vogiatzis, Senior Lecturer in Law, University of Essex (Moderator)

Das dritte Panel widmete sich der Frage, wie Nachwuchswissenschaftler*innen ihre ersten Beiträge zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu anderen Menschenrechtssystemen veröffentlichen können, und bot Einblicke in die Arbeit von Herausgeber*innen. Die Panelteilnehmer*innen betonten die Bedeutung von Präzision, Sorgfalt und Detailgenauigkeit sowie den Nutzen informeller vorheriger Anfragen, um die Eignung einer Einreichung zu prüfen. Zudem wurde empfohlen, Vorab-Feedback durch vertraute Kolleg*innen oder Betreuer*innen vor einer Einreichung einzuholen.

Ein weiterer Diskussionspunkt war der wachsende Einfluss von KI auf das wissenschaftliche Schreiben. Die Panelteilnehmer*innen rieten zu Transparenz und verwiesen auf die letztendliche Verantwortung der Autor*innen. Außerdem betonten sie, dass allgemein die bereits bestehende Forschung in der eigenen wissenschaftlichen Arbeit anerkannt werden sollte, anstatt die Leistung eines eigenen Beitrages zu überschätzen.

Abschließend erläuterten die Herausgeber*innen ihre Best Practices für mehr Diversität bei der Auswahl von Peer Reviewer*innen, Herausgeber*innen und Autor*innen und erläuterten ihre Bemühungen, Nachwuchswissenschaftler*innen, Personen unterschiedlicher Gender und Regionen sowie Wissenschaftler*innen außerhalb Europas stärker einzubeziehen.

Panel 4. Publishing Strategies for ECRs working in aCrowded Field: Quest for Originality

  • Carla Ferstman, Professor, University of Essex
  • Patricia Popelier, Professor, University of Antwerp
  • Vladislava Stoyanova, Associate Professor, Lund University
  • Reza Khabook, Doctoral Researcher, Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne (Moderator)

Im vierten Panel ging es um Veröffentlichungsstrategien für Nachwuchswissenschaftler*innen in einem stark umkämpften Feld und die Suche nach Originalität. Die Panelteilnehmer*innen betonten, dass eine wissenschaftliche Profilbildung mit Außenwirkung strategische Planung, Portfolio-Diversifizierung und intellektuelle Authentizität erfordert.

Das Panel hob die Bedeutung einer sichtbaren akademischen Stimme hervor, die sich beispielsweise durch ein vielfältiges Publikationsportfolio ausdrücken lässt. Nachwuchswissenschaftler*innen sollten demnach unterschiedliche Formate wie Fallkommentare, Blogbeiträge sowie nationale und internationale Publikationen nutzen. Gleichzeitig wiesen die Panelteilnehmer*innen darauf hin, dass Qualität wichtiger als Quantität sei, und empfahlen, die eigenen zeitlichen Ressourcen strategisch zu managen und sorgfältig ausgearbeitete Arbeiten zu priorisieren. Originalität entstehe zudem aus echter intellektueller Neugier und daraus, die eigene Perspektive einzubringen, statt sich durch den Druck zur Neuheit lähmen zu lassen.

Panel 5. Bringing Research to the Attention of Judges andMembers of International Human Rights Systems

  • Ledi Bianku, former Judge, European Court of Human Rights
  • Georges Ravarani, former Judge, European Court of Human Rights
  • Angelika Nußberger, Director, Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne; former Judge, European Court of Human Rights
  • Franziska Michel, Doctoral Researcher, Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne (Moderator)

Das fünfte Panel erörterte, wie akademische Forschung die Aufmerksamkeit von Richter*innen und Mitgliedern internationaler Menschenrechtssysteme erreichen kann. Die Panelteilnehmer*innen wiesen darauf hin, dass wissenschaftliche Forschung die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beeinflussen kann, vor allem durch Hinweise auf mögliche Konflikte mit dem Völkerrecht oder neue interpretative Perspektiven,  nicht jedoch durch Vorschläge konkreter Entscheidungen. Dies spiegelt nach Ansicht der Panelteilnehmer*innen gerade auch die Natur der richterlichen Funktion wider, die Zurückhaltung und Respekt vor der Integrität des Rechtssystems verlangt, während Richter*innen dennoch bei ihren Entscheidungen zwischen Idealismus und Realismus hin- und hergerissen sein können.

Die Panelteilnehmer*innen betonten zudem, dass Richter*innen eine besondere Verantwortung haben, die Konvention zu wahren und die Menschenrechte zu fördern, ohne persönliche Interessen oder parteipolitische Ziele zu verfolgen. Darüber hinaus kämen die Richter*innen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zwar auch zusammen, um über allgemeine rechtliche Fragen außerhalb einzelner Fälle zu beraten. In diese Diskussionen würden wissenschaftliche Arbeiten auch durchaus einfließen. Aufgrund erheblicher Zeitbeschränkungen sei der Umgang mit akademischer Literatur jedoch notwendigerweise selektiv. Abschließend unterstrich das Panel, dass die Rechtsprechung des Gerichts nationalen Richter:innen eine klare, praxisnahe und wirksame Orientierung bei der Anwendung der Konvention bieten muss.