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Alena Diepold

Alena war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Internationale Beziehungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln und unterstützt Studierende aus Köln und von Partneruniversitäten der Fakultät bei der Verwirklichung ihrer Auslandsaufenthalte. Sie studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten zu Köln und Passau und legte im Juli 2020 ihre Erste Juristische Prüfung in Passau ab. In ihrem Schwerpunkt an der Universität zu Köln befasste sie sich mit dem Völker- und Europarecht. Schon während ihres Studiums war Alena als studentische Hilfskraft an den Universitäten zu Köln und Passau tätig. Außerdem engagierte sie sich in der Kölner Fakultätsgruppe sowie dem deutschen Bundesvorstand der European Law Students’ Associaton. Bevor sie promotionsbegleitend an die Universität zu Köln zurückkehrte, war Alena als wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Kanzlei tätig.

Im Jahr 2024 schloss sie erfolgreich ihr Promotionsverfahren an der Akademie für Europäischen Menschenrechtsschutz ab.

Beschreibung

Eine nachhaltige Lebensweise als Möglichkeit, die voranschreitende Klimakrise zu verlangsamen, ist ein Thema, dem aktuell wohl kaum aus dem Weg zu gehen ist. In Wirtschaft, Politik, aber auch Gesellschaft wird ausgiebig darüber diskutiert, was zu tun ist, um nachfolgenden Generationen ein lebenswertes Umfeld zu hinterlassen. Dabei kann der Begriff Nachhaltigkeit eng (im Sinne von ökologischer Nachhaltigkeit) oder weiter verstanden werden. Häufig wird die Definition des sog. Brundtland-Reports herangezogen, wonach nachhaltige Entwicklung eine „Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne die Fähigkeiten der künftigen Generationen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen, zu beeinträchtigen“ ist (World Commission on Environment and Development, Our Common Future, Chapter 2). Diese Definition enthält ein weites Begriffsverständnis, das häufig rezitiert wird aber nicht die zwingend ist.

Der Fokus des Dissertationsprojekts liegt auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (im Folgenden: EGMR) und es soll analysiert werden, inwiefern der Aspekt der Nachhaltigkeit dort eine Rolle spielt. Diese Betrachtung kann aus zwei verschiedenen Blickwinkeln erfolgen. Zum einen können Fragen zur Nachhaltigkeit Inhalt eines Urteils sein, beispielsweise bei der Betrachtung umweltbezogener Sachverhalte. Zum anderen kann aber auch untersucht werden, inwiefern die Folgen, die ein Urteil für künftige Sachverhalte und Generationen haben wird, bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen.

Neben der Analyse, ob die bisherige Rechtsprechung des EGMR als nachhaltig angesehen werden kann, ist das Ziel der Untersuchung insbesondere herauszufinden, ob es dahingehend einer neuen Ausrichtung der Rechtsprechung bedarf. Sollte die Analyse ergeben, dass der Aspekt der Nachhaltigkeit bislang keine bedeutende Rolle für die Urteile des EGMR gespielt hat, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass eine Änderung dessen von Nöten ist. Vielmehr ist daraufhin zu untersuchen, ob es überhaupt die Rolle eines (internationalen) Gerichts ist, einen Aspekt wie Nachhaltigkeit bewusst in die Urteilsfindung miteinzubeziehen bzw. nicht nur den spezifischen Fall, sondern auch die möglichen Folgen der Entscheidung für künftige Generationen zu betrachten. Ziel der Untersuchung soll es daher sein, zu definieren, ob und in welchem Rahmen es für einen völkerrechtlichen Gerichtshof wie den EGMR möglich ist, durch seine Rechtsprechung nachhaltige Entwicklung in den Mitgliedstaaten voranzutreiben und Folgen für künftige Generationen mit in den Blick zu nehmen.