Anna Börger
Anna Börger forscht im Bereich internationale Menschenrechte und Migrationsrecht. In ihrer Doktorarbeit befasst sie sich mit der Verantwortung von Staaten für an Drittstaaten ausgelagerte Migrationskontrollen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Sie hat einen Bachelor of Law (L.L.B.) vom University College London und absolvierte 2017 ihr erstes Staatsexamen in Köln. Sie war maßgeblich am Aufbau der studentischen Rechtsberatung „Refugee Law Clinic Cologne" an der Universität zu Köln beteiligt und leitete die Organisation von 2017 bis 2019 als Erste Vorsitzende.
Derzeit ist sie Rechtsreferendarin am Oberlandesgericht Köln.
Forschungsgebiete
- Internationale Menschenrechte
- Migrationsrecht
- Europäische Menschenrechte
- Staatenverantwortlichkeit
Aktuelles Forschungsprojekt
Momentan schreibt Anna ihre Doktorarbeit zur Verantwortlichkeit von Staaten im Rahmen ihrer völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn sie die Migrationskontrolle an Drittstaaten auslagern.
Beschreibung
Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Frage, ob europäische Staaten im Rahmen ihrer völker- und menschenrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere nach der Europäischen Menschenrechtskonvention, verantwortlich sind, wenn sie Migrationskontrollen an Drittstaaten auslagern. In den letzten 20 Jahren haben Staaten des Globalen Nordens wie die EU-Mitgliedsstaaten, aber auch Australien und die USA, Transit- oder Herkunftsstaaten in ihren Migrationskontrollen unterstützt. Die Dissertation befasst sich mit den rechtlichen Implikationen dieser Politik. Die Konzepte der Staatenverantwortung und der Hoheitsgewalt nach der EMRK werden analysiert, miteinander verknüpft und auf die Problematik der ausgelagerten Migrationskontrollen bezogen. Die Arbeit enthält auch eine Analyse der Verantwortung der Mitgliedstaaten, wenn die Europäische Union beteiligt ist. Es werden Vorschläge gemacht, wie die materiellen Rechte der Konvention in diesem Kontext angewendet werden können.