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Daniel Krotov

Daniel Krotov studierte von 2014 bis 2018 Deutsch-Französische Rechtswissenschaften an den Universitäten zu Köln und Paris 1 Panthéon-Sorbonne und schloss den Studiengang mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) (Köln / Paris 1) und der Maîtrise droit français – droits étrangers ab. 2020 legte er die Erste Prüfung am Oberlandesgericht Köln ab.

Seit 2021 ist er Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz der Universität zu Köln und promoviert in Co-Tutelle bei Prof. Dr. Dres. h.c. Angelika Nußberger M.A. und Prof. Dr. Dr. h.c. David Capitant (Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne) im Bereich des rechtsvergleichenden Verfassungsprozessrechts.

Forschungsgebiete

  • deutsches und französisches Verfassungsprozessrecht
  • deutsches und französisches Verfassungsrecht darunter insbesondere Grundrechte
  • Grundrechte der Europäischen Union
  • französisches Verwaltungsrecht
  • Rechtsvergleichung

Aktuelles Forschungsprojekt

Aktuell forscht Daniel zur Rolle von Verfassungsgerichten bei der Interpretation von Verfassungen in Zeiten der Entstehung von Parallelverfassungen wie der EMRK oder dem EU-Recht mit den Unionsgrundrechten.

Exposé

Als in Deutschland und Frankreich in den 1950er Jahren eine moderne – oder überhaupt erstmals eine echte – Verfassungsgerichtsbarkeit entstand, dachte niemand daran, dass diese neuen Institutionen eines Tages Teil eines „europäischen Verfassungsgerichtsverbundes“ werden würden, dass es einen EuGH gäbe, den nationale Gerichte jeder Instanz in Fragen der Auslegung des immer mehr werdenden EU-Rechts anrufen können, oder einen EGMR, der als ständiges Gericht mit Individualbeschwerderecht über die Einhaltung der EMRK wacht. Seit der zunächst widerwilligen Akzeptanz von BVerfG und Conseil constitutionnel (CC), Teil dieses Verbundes zu sein, ringen diese um einen vermeintlich ‚ihren‘ Einfluss. Dies geschieht einerseits nach ‚außen‘ im Verhältnis zu den oft übermächtig erscheinenden „Konkurrenten“ aus Straßburg und Luxemburg, andererseits aber auch nach ‚innen‘ gegenüber der Fachgerichtsbarkeit. Die Verfassungsgerichte haben es mit einer Fachgerichtsbarkeit zu tun, die durch das Unionsrecht und in Frankreich insbesondere auch durch die EMRK zur Hybris der Abweichung von den Positionen der vormals unangefochtenen Hüter der Verfassung verleitet wird. Dieser Widerstand ist zudem inter- bzw. supranational begründet und damit nach der tradierten Kompetenzverteilung der verfassungsgerichtlichen Kontrolle entzogen. 

Ziel der Dissertation ist es zu untersuchen, ob und mit welchen prozessualen Mitteln sich BVerfG und CC in konventions- und unionsrechtlich überlagerten Bereichen gegenüber der Fachgerichtsbarkeit zu behaupten versuchen, die Folgen dieser Rechtsprechung für das Verhältnis zur Fachgerichtsbarkeit herauszuarbeiten und in den erweiterten Kontext der Bezüge zum europäischen Prozessrecht einzubetten. 
 

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Daniel Krotov

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Adresse

Kerpener Str. 30
50937 Köln