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Marie-Sophie Peters

Marie-Sophie Peters studierte von 2017 bis 2021 Deutsch-Französische Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Université Paris I – Pantheon-Sorbonne. Nach erfolgreichem Abschluss mit einem Bachelor of Laws (LL.B. Köln/Paris I) und der Maîtrise en droit français et étrangers, legte sie 2023 ihre Erste juristische Staatsprüfung am Oberlandesgericht Köln ab.

Währen des Studiums sammelte sie Berufserfahrung als studentische Hilfskraft am Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln sowie als Werkstudentin bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (giz) und im Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK). 

Seit 2023 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz und promoviert bei Prof.in Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. Seit Oktober 2025 wird ihr Promotionsvorhaben durch die Heinrich-Böll-Stiftung gefördert. Sie engagiert sich ehrenamtlich bei agisra e.V. einer Beratungsstelle für Migrantinnen*. 

Forschungsgebiete

  • Verfassungsrecht
  • Europäischer Menschenrechtsschutz
  • Rechtsvergleichung
  • Recht und Geschlecht

Aktuelles Forschungsprojekt

Marie-Sophies Dissertationsprojekt untersucht grundlegende Fragen der Regulierung von Prostitution/Sexarbeit aus einer menschenrechtlichen Perspektive. 

Exposé

Das Dissertationsvorhaben untersucht Grundfragen des Umgangs mit Prostitution aus einer menschenrechtlichen Perspektive. Den Ausgangspunkt für diese Betrachtung bilden die deutsche wie die französische Gesetzeslage. Die Frage, ob auf das vollständige Verschwinden von Prostitution hingearbeitet werden sollte, oder ob diese ein Phänomen ist, das der Aufwertung und Normalisierung bedarf, wird nach wie vor sehr unterschiedlich bewertet und in der öffentlichen Debatte überaus kontrovers diskutiert.

Seit einer französischen Gesetzesreform im Jahr 2016 werden in Deutschland und Frankreich völlig gegenläufige gesetzliche Systeme erprobt. Da eine gewisse Angleichung der Gesetzgebung zu Prostitution innerhalb Europas erforderlich wäre, um negativen Begleiterscheinungen, wie Sextourismus und Menschenhandel effektiver zu begegnen, stellt sich die Frage, welches der Systeme sich für eine Vereinheitlichung besser eignet.

Um dies zu beantworten, sollen die einfachgesetzlichen Lösungsansätze rechtsvergleichend anhand menschenrechtlicher Standards untersucht werden. Dabei sind die Grundlagen des nationalen Verfassungsrechts sowie die Wertungen des internationalen Rechts, insbesondere der europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) maßgeblich. Ausgehend von einem Fokus, der auf dem Individualrechtsschutz der in der Prostitution tätigen Personen liegt, soll eine Einordnung der jeweiligen Gesetzgebung vorgenommen werden und ein Minimalstandard entwickelt werden, der im Umgang mit Prostitution/Sexarbeit jedenfalls zu gewährleisten ist.

Marie-Sophie Peters

Doktorandin & Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Adresse

Kerpener Str. 30
50937 Köln