Teresa Ferring
Teresa Ferring studierte von 2016 bis 2020 Deutsch-Französische Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums mit einem Bachelor of Laws (LL.B. Köln/Paris 1) und der Maîtrise en droit français et droits étrangers, legte sie 2023 die erste juristische Staatsprüfung ab.
Ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln beinhaltete unter anderem Stationen beim Bundesministerium der Justiz im Referat für Grundsatz- und Rechtsfragen der Europäischen Union sowie Prozessvertretung der Bundesregierung vor den Gerichten der EU, bei einer international tätigen Anwaltskanzlei im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts sowie beim Bundesverfassungsgericht. Im November 2025 legte Teresa das zweite juristische Staatsexamen erfolgreich ab.
Seit November 2025 ist sie Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz an der Universität zu Köln.
Forschungsgebiete
- Verfassungsrecht
- Europäischer Menschenrechtsschutz
- Recht der Europäischen Union
- Rechtsvergleichung
Aktuelles Forschungsprojekt
Exposé
Teresa schreibt derzeit ihre Doktorarbeit zum Thema: „Gerichtlicher Grund- und Menschenrechtsschutz in der COVID-19-Pandemie – Eine vergleichende Untersuchung der Rechtsprechung in Deutschland, Frankreich und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte“ (Arbeitstitel).
Die COVID-19-Pandemie, die durch die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus hervorgerufen wurde, hat zu schwerwiegenden Krankheitsverläufen und Millionen von Toten weltweit geführt. Obwohl die Weltgesundheitsorganisation die gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite hinsichtlich der COVID-19-Pandemie bereits am 05. Mai 2023 für beendet erklärte, ist – jedenfalls in Deutschland – die rechtliche Aufarbeitung derselben noch im Gange.
Ziel der Arbeit ist es, den Blick auf die gerichtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, des französischen Conseil constitutionnel und Conseil d’État sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie ergangen sind, zu richten. Die im vergleichenden Verfassungsrecht situierte Arbeit befasst sich hiervon ausgehend mit der Frage, wie Grund- und Menschenrechte in der COVID-19-Pandemie gerichtlich geschützt worden sind und welche Lehren sich hieraus ziehen lassen. Zur Beantwortung dieser Frage erfolgt in einem ersten Teil der Arbeit eine Analyse der ergangenen Entscheidungen unter gemeinsamen Oberbegriffen, die sowohl im deutschen und französischen Verfassungsrecht als auch in der in der Rechtsprechung des EGMR anerkannt sind. Im Fokus der Analyse steht die Frage, wie die Gerichte mit dem Spannungsverhältnis zwischen grundrechtlichen Schutzpflichten und den zur Verwirklichung dieser Schutzpflichten erfolgten Freiheitbeschränkungen umgegangen sind. In einem zweiten Teil wird die Frage aufgeworfen, welche Lehren sich aus den ergangenen Entscheidungen hinsichtlich der gerichtlichen Anforderungen an exekutives und legislatives Handeln in Krisensituationen sowie gerade auch hinsichtlich der Rolle von Gerichten in Ausnahmesituationen ziehen lassen. Insbesondere letzterer Aspekt zeigt vor dem Hintergrund, dass Pandemien von dem Ausmaß der COVID-19-Pandemie zukünftig nicht ausgeschlossen scheinen, die wissenschaftliche und gesellschaftliche Relevanz der Arbeit auf.
Teresa Ferring
Doktorandin & Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Adresse
Kerpener Str. 30
50937 Köln