Timo Laven
Nach seinem Abitur im Jahr 2015 begann Timo Laven das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln im Wintersemester 2015/2016. Sein Schwerpunktstudium im Bereich Kriminologie schloss er im Februar 2021 ab, nachdem er den staatlichen Pflichtfachteil im März 2020 abgelegt hatte. Während des Studiums erwuchs sein Interesse für das öffentliche Recht, insbesondere das Verfassungsrecht und die Berührungspunkte von Recht und Politik.
Von Januar 2020 bis Juni 2021 arbeitete er als studentische Hilfskraft im Institut für Neuere Privatrechtsgeschichte, Deutsche und Rheinische Rechtsgeschichte bei Prof. Dr. Hans- Peter Haferkamp. Erstmals intensiver mit rechtsgeschichtlicher Forschung konfrontiert, ergab sich dort der Wunsch, auch in einer eigenen Dissertation zur jüngeren Verfassungsgeschichte zu forschen. Seit Juni 2021 arbeitete er als wissenschaftliche Hilfskraft, später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz und promoviert zu einem verfassungsrechtlichen Thema mit rechtshistorischen und interdisziplinären Bezügen.
Seit Mai 2024 ist Timo Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Köln.
Forschungsgebiete
- Verfassungsrecht
- Rechtsgeschichte
- Politische Theorie
- Sozialrecht
Aktuelles Forschungsprojekt
Derzeit arbeitet Timo an seiner Dissertation zum Thema "Zwischen Sozialismus und Sozialstaat? Entstehung und Rezeption des Art. 15 GG".
Beschreibung
Zwischen Sozialismus und Sozialstaat? Entstehung und Rezeption des Art. 15 GG
Erstmalig seit Inkrafttreten des Grundgesetzes scheint in Form der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen!“ eine Vergesellschaftung privaten Eigentums eine realistische politische Realität zu werden. Seine gesetzliche Grundlage sieht das Instrument der Sozialisierung in Art. 15 GG, wonach „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel […] zum Zwecke der Vergesellschaftung […] in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt“ werden können. Nachdem die Vorschrift 70 Jahre lang in Vergessenheit geraten war, wurde sie nun aus dem Dornröschenschlaf erweckt.
Mit dem Erwachen begann eine in einer Vielzahl an Gutachten und Aufsätzen ausgetragenen Diskussion, in der die Ideologien aufeinanderprallten: Handelt es sich um einen Eingriff ins Eigentum, der kaum anders zu bewerten ist als die Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG? Oder Handelt es sich um eine „Offenhaltungsnorm“, die die Freiheit der Vielen gerade ermöglichen soll, gar um ein kollektives Grundrecht auf Vergesellschaftung? Schon diese Fragen zeigen, dass es nicht nur Ideologien sind, die durch Art. 15 GG an die Oberfläche gespült werden, sondern grundlegende Fragen der Verfassungstheorie. Diese liegen derart weit auseinander, dass es häufig schon am Verständnis für die andere Seite mangelt.
Dort will die Arbeit ansetzen und aus historischer Perspektive erklärend wirken. Im ersten entstehungsgeschichtlichen Teil wird herausgearbeitet welche Vorstellungen und Interessenlagen angefangen von der Arbeiterbewegung über die Weimarer Sozialisierungsdebatten bis hin zum Erlass der Landesverfassungen Eingang in den Parlamentarischen Rat erhielten. Im zweiten Teil wird die gesamte Literatur zu Art. 15 GG aufgearbeitet und kontextualisiert. Die Vorschrift fungiert dabei als Brennglas für die Entwicklung der verfassungs- und insbesondere grundrechtlichen Dogmatik seit 1949. In der politisch aufgeladenen gegenwärtigen Debatte soll damit die Möglichkeit für beiderseitiges Verständnis und das Finden von angemessen Lösungen für die Gegenwart geschaffen werden.
Publikationen
Buchbeiträge
- (gemeinsam mit Lorenz Wielenga) Rassismuskritik oder Beleidigung? Entzug der Lehrerlaubnis wegen polizeikritischer Äußerung, in: v. Auer u.a., Grundrechte-Report 2024, Frankfurt a.M. 2024, S. Fischer, S. 101-105
Zeitschriftenbeiträge
- (mit Laura Jäckel & Yannick Schoog) Referendarexamensklausur – Öffentliches Recht: Verfassungsrecht – Finanzspritze für parteinahe Stiftungen, JuS, 2024, Heft 3, S. 256- 262
- Vergesellschaftung als Selbstzweck? Die Anwendbarkeit des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf Art. 15 GG, in: Kritische Justiz 56 (2023), 313
Blogpost
- (mit Georg Freiß) Vergesellschaftungsverzögerungsgesetz, Teil 2 zum wegweisenden Abschlussbericht der Berliner Expert*innenkommission, Verfassungsblog, 07.07.2023.
- (mit Lorenz Wielenga), Über den Umgang mit Bahar Aslan: Die disziplinar- und strafrechtliche Lage, Junge Wissenschaft im Öffentlichen Recht, 14.06.2023
- (mit Georg Freiß), Entgleisung des Bundesrechnungshofs. Über die Zerschlagung der Deutschen Bahn AG und das politisches Mandat der Bundesbehörde, Verfassungsblog, 24.3.2023
- (mit Laura Jäckel & Yannick Schoog), Die Quadratur des parteipolitischen Kreises, JuWissBlog Nr. 8/2023 v. 14.3.2023
- Timo Laven, Die „Sozialisierungskommission“ in Berlin – Ein rechtshistorisches Déjà-vu?, JuWissBlog Nr. 25/2022 v. 28.4.2022
- Ein Hoffnungsschimmer, aber kein grünes Licht für Vergesellschaftung Berliner Wohnungsunternehmen, Verfassungsblog, 22.12.2022
Rezensionen
- Wege zur Rechtsgeschichte: Gerichtsbarkeit und Verfahren (= UTB 4295), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung (ZRGG) 138 (2021), S. 390-392.
Timo Laven
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
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Kerpener Str. 30
50937 Köln