skip to content

Fatima Imamovic - Die Auswirkungen des Wohn- und Eigentumsrechts in Bosnien-Herzegowina auf die Rückkehr der Minderheiten sowie Flüchtlingsrückführungspolitik der Bundesrepublik Deutschland im europäischen Kontext

Veröffentlichung:

Die Auswirkungen des Wohn- und Eigentumsrechts in Bosnien-Herzegowina auf die Rückkehr der Minderheiten, Hamburg 2011, 346 Seiten, ISBN 978-3830055402

Kurzcharakteristik:

Die Dissertation untersucht die Entwicklung des Wohn- und Eigentumsrechts in Bosnien – Herzegowina aus dem Blickwinkel des Systemwechsels in den Staaten des ehemaligen Ostblocks.

Vergleichbar mit anderen osteuropäischen Staaten ging mit der zunehmenden Abwendung vom bis dahin praktizierten Sozialismus eine Privatisierung des Gesellschaftseigentums einher. Dieser Privatisierungsprozeß geriet durch den Krieg, der auf dem Balkan zwischen 1991 und 1995 wütete, ins Stocken.

Der größte Teil des Wohnraums in Bosnien und Herzegowina stand vor dem Krieg entweder im Eigentum der jeweiligen Bewohner oder war als Gesellschaftseigentum mit einem dauerhaften Wohnrecht (JNA-Wohnungen) belegt.

Während des Krieges wurden ca. 60 % des Wohnraums in Bosnien-Herzegowina zerstört.

Die Zerstörungen, aber auch die Vertreibung und Flucht bewirkten Bevölkerungsverschiebungen, und führten dazu, dass bestehender Wohnraum umgewidmet werden musste. Schätzungen gehen davon aus, dass 70 % der Vorkriegsbevölkerung von 4,4 Mio. entwurzelt wurden. 

Es wurden Gesetze erlassen, nach denen die von Vertriebenen verlassenen Wohnungen den Flüchtlingen aus anderen Gebieten überlassen werden mussten. Diese Gesetze sind nunmehr unter internationalem Druck annulliert worden.

Es wurde eine neue Wohn- und Eigentumsgesetzgebung definiert sowie zwischen den beiden Entitäten (der bosniakisch – kroatischen Föderation und der Republika Srpska) vereinheitlicht.

Die Durchführung der Wohn- und Eigentumsgesetze und damit auch Implementierung des Annexes 7 des Daytoner Friedensabkommens, der den bosnischen Flüchtlingen und Vertriebenen ungeachtet ihrer ethnischen oder religiösen Zugehörigkeit ein Recht auf Rückkehr in ihre Heimatorte statuiert, wurde lange Zeit vom Unwillen der lokalen Behörden begleitet. In dieser Vorgehensweise sind die Bestrebungen zu erkennen gewesen, die gegebene Lage nach dem Ende der Kriegshandlungen zu erhalten und damit die Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge zu erschweren.

Aus diesem Grunde wurde die Durchführung der Wohn- und Eigentumsgesetze zum Schwerpunkt der Tätigkeiten von zahlreichen internationalen Institutionen und Organisationen vor Ort.

Besonders in den letzten zwei Jahren sind große Fortschritte auf diesem Gebiet festzustellen, so dass die Aufgaben zur Implementierung von Annex 7, Anfang 2004 den bosnischen Behörden überantwortet werden konnten.

Ziel der Untersuchung ist es, anhand der Entscheidungen des Verfassungsgerichts B-H, der Menschenrechtskammer B-H sowie der Kommission für Grundeigentumsansprüche von Binnenvertriebenen und Flüchtlingen (Annex–7–Kommission) zu analysieren, welche Auswirkungen das neue Wohn- und Eigentumsrecht auf die Rückkehr von Minderheiten hat.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die genannten gesetzlichen Grundlagen und die von der Rechtsprechung verfolgte Linie dem Erfordernis des effektiven Eigentumsschutzes gerecht werden oder ob Regelungsdefizite im Vergleich zur Eigentumsgarantie des Art. 1 des 1. ZP EMRK, die ein Teil der Verfassung B-H geworden ist, bestehen. Dabei soll der Inhalt des konventionsrechtlichen Eigentumsschutzes näher beleuchtet werden, um im Rahmen einer Gegenüberstellung weitere Anregungen zur Verbesserung des nationalen Rechts zu gewinnen.

Dem schließt sich eine Untersuchung der ausländerrechtlichen Regelungen zur Flüchtlingsrückführungspolitik der Bundesrepublik Deutschland, die als relevantes Aufnahmeland ca. 350.000 bosnischen Flüchtlingen und Vertriebenen während des Bosnien – Krieges Schutz gewährte, im europäischen Kontext an.

*