Samir Felich - Die Aufklärungs- und Untersuchungspflicht nach Art. 2 EMRK im Rahmen bewaffneter Konflikte (Arbeitstitel)
Kurzcharakteristik:
Das aktuelle Zeitgeschehen ist geprägt durch bewaffnete Konflikte rund um den Globus. Nicht selten sind dabei auch Streitkräfte von Vertragsstaaten der Europäischen Menschenrechtskonvention beteiligt. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt dabei zunehmend Situationen auf, in denen die Vertragsstaaten, auch außerhalb ihres eigentlichen Territoriums, der Bindung an die Menschenrechte aus der EMRK unterliegen.
Im Rahmen dieser „Einsätze“ kommt es durch die Anwendung militärischer Gewalt auch immer wieder zu Todesfällen von Beteiligten und unbeteiligten Personen. Zwar vermag das Recht der bewaffneten Konflikte im Einzelfall eine Einschränkung des Rechts auf Leben rechtfertigen, allerdings beinhaltet Art. 2 EMRK auch in solchen Fällen eine Aufklärungs- und Untersuchungspflicht des handelnden Staates.
Gegenstand der Untersuchung ist die Frage der Anwendung und des Inhalts der Aufklärungs- und Untersuchungspflicht nach Art. 2 EMRK im Rahmen bewaffneter Konflikte. Dabei soll insbesondere untersucht werden, inwiefern die derzeit in Deutschland geltenden Praktiken und Voraussetzungen in Übereinstimmung mit den Konventionsanforderungen bestehen.