Kathrin Rau studierte von 2018 bis 2024 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und schloss ihr Studium erfolgreich mit dem ersten juristischen Staatsexamen am Oberlandesgericht Köln ab. 2021 absolvierte sie ein Auslandssemester an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne. Im Rahmen ihres Schwerpunktstudiums im Völker- und Europarecht setzte sie sich erstmals vertieft mit Fragestellungen zum internationalen Menschenrechtsschutz auseinander und nahm erfolgreich am Telders International Law Moot Court teil. Im Anschluss absolvierte sie ein Doppelmasterstudium (LL.M.) in Comparative Studies between German, European and Chinese Law an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Tongji-Universität Shanghai.
Studienbegleitend sammelte sie diverse praktische Erfahrungen, unter anderem im Deutschen Bundestag, beim Europäischen Parlament in Brüssel, im Referat für Europäische Zusammenarbeit und Bildung in der EU im Bundesministerium für Bildung und Forschung, bei A&O Shearman in Frankfurt sowie im Auslandsbüro der Konrad-Adenauer-Stiftung in Shanghai.
Sie ist Alumna der Konrad-Adenauer-Stiftung sowie des DAAD. Seit September 2025 ist Kathrin Rau Wissenschaftliche Hilfskraft an der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz und promoviert zu Chinas Einfluss auf das internationale Menschenrechtssystem.
Forschungsgebiete
Internationaler Menschenrechtsschutz
Chinesisches Recht
Rechtsvergleichung
Internationale Beziehungen und Global Governance
Aktuelles Forschungsprojekt
Aktuelle forscht Kathrin im Rahmen ihrer Dissertation.
Exposé
Diese Dissertation befasst sich mit der Frage, wie die Volksrepublik China die Entwicklung internationaler Menschenrechtsnormen innerhalb einer sich wandelnden globalen Rechtsordnung beeinflusst. Vor dem Hintergrund zunehmender Multipolarität und wiederkehrender globaler Krisen geraten internationale Beziehungen ebenso wie das internationale Menschenrechtssystem verstärkt unter Druck; insbesondere zeigen sich Tendenzen der normativen Verwässerung und Fragmentierung. In diesem Kontext ist China, das sich selbst als Partner des Globalen Südens versteht, zu einem zentralen Akteur bei der Verschiebung normativer Prioritäten und interpretativer Deutungsrahmen innerhalb internationaler Menschenrechtsinstitutionen geworden. Trotz zunehmenden Wissenschaftsdiskurses fehlt es bislang an systematischen Untersuchungen zu den konkreten Strategien Chinas in internationalen Normbildungsprozessen sowie zu deren langfristigen Auswirkungen auf die internationale Menschenrechtsordnung.
Diese Untersuchung setzt hier an und analysiert Chinas Einfluss auf die Herausbildung menschenrechtlicher Normen anhand von drei Fallstudien. Das Recht auf Entwicklung steht exemplarisch für einen proaktiven Ansatz normativer Einflussnahme, bei dem China institutionelle Foren, Koalitionsbildung und den internationalen Diskurs nutzt, um ein souveränitäts- und entwicklungsorientiertes Verständnis von Menschenrechten zu etablieren. Demgegenüber verkörpert das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt einen kontrastierenden Modus: Während China zwar auf nationaler Ebene den Ausbau umweltbezogener Governance-Strukturen vorantreibt, lehnt es eine internationale Kodifizierung dieses Rechts bislang jedoch ab und hindert damit die Herausbildung eines globalen normativen Konsenses. Aufbauend auf diesen retrospektiven Fallstudien widmet sich die Dissertation schließlich dem noch jungen Fragen der internationalen Regulierung künstlicher Intelligenz, in dem verbindliche menschenrechtsbezogene Standards derzeit noch nicht konsolidiert sind. Untersucht wird, inwiefern China durch die Übertragung seines entwicklungszentrierten Menschenrechtsansatzes auf den Bereich der KI-Regulierung Einfluss auf die Ausgestaltung künftiger Normen im digitalen Raum nehmen könnte.