Gründung des „Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law“ (CHL) an der Universität zu Köln
Das Team der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz freut sich über die Gründung des „Cologne Center for Advanced Studies in International History and Law“ (CHL) an der Universität zu Köln. Mit Bekanntgabe der Geschäftsordnung vom 13. September 2023 nimmt das CHL als zentrale wissenschaftliche Einrichtung (ZWE) der Universität zu Köln gemäß § 29 Abs. 1 S. 2 HG NRW nun ihre Geschäfte auf.
Im CHL soll durch interdisziplinäre Vernetzung die Kooperation zwischen den Fächern der Völkerrechts- und der Geschichtswissenschaft an der Universität zu Köln weiter gestärkt und gezielt ausgebaut werden, um dynamisches Wachstum und Entwicklung zu ermöglichen.
Geplant ist auf Grundlage einer Förderung der Landecker Foundation ein Hans Kelsen Visiting Professorship for the History and Theory of International Law einzurichten, der mit hochkarätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland besetzt und über das Institut für Friedenssicherungsrecht mit dem Zentrum verbunden sein wird.
Darüber hinaus soll ein Kolleg mit dem Namen ‘Colleg Konrad Adenauer‘ in das Zentrum integriert werden. Das Kolleg wird als zentraler Ort des internationalen wissenschaftlichen Austausches und der Wissensvermittlung an der Schnittstelle von Völkerrecht und internationaler Geschichte fungieren.
Ziel ist es, über die universitären Grenzen hinaus in breitere gesellschaftliche Diskurse hineinzuwirken. Zur Förderung dieses Zwecks und zur Verstärkung der Außenwirkung, wird das Zentrum an der Universität zu Köln als zentrale wissenschaftliche Einrichtung geführt.
Wir freuen uns über den Ausbau der bereichernden Kooperation und darauf, den Aufbau des Zentrums tatkräftig zu unterstützen!
Klausuren zur Abschlussklausur Grundrechte (SS 2023) können abgeholt werden
Die Korrektur der Abschlussklausuren zur Volesung „Grundrechte" aus dem Sommersemester 2023 ist abgeschlossen.
Die Klausuren liegen im Sekretariat zur Abholung bereit und können zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Ergebnisse sind Ihnen bereits via KLIPS bekanntgegeben worden.
Prof. Dr, Angelika Nußberger als assoziiertes Mitglied des „Institut de Droit International“ (IIL) gewählt
Die Direktorin der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz und des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln, Prof. Dr. Angelika Nußberger, wurde auf der 81. Sitzung (27. August bis 2. September 2023) des Instituts für Internationales Recht (IIL) in selbiges als assoziiertes Mitglied gewählt.
Das Institut für Internationales Recht wurde am 8. September 1873 von elf renommierten internationalen Juristen im Rathaus von Gent in Belgien gegründet. Das Institut versteht sich als eine gelehrte Gesellschaft, deren Ziel es ist, den Fortschritt des internationalen Rechts zu fördern. In Anerkennung seines Einsatzes für die Schiedsgerichtsbarkeit als ein friedliches Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Staaten wurde das Institut mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Die Mitgliedschaft im Institut steht lediglich 132 Mitgliedern gleichzeitig offen.
Wir gratulieren unserer Direktorin zu dieser Ehre ganz herzlich und wünschen Ihr bei ihren neuen Aufgaben alles Gute!
Klausuren aus dem Schwerpunkt zur Einsicht bereit
Die Klausuren aus dem Schwerpunkt zur Vorlesung Völkerrecht I des Sommersemesters 2023 liegen ab jetzt zur Einsicht bereit.
Vernissage & Fotoausstellung: Mein Name ist Mensch – Köln startet bundesweite Designausstellung zum Thema Menschenrechte
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens der UN-Menschenrechte zeigt die Ausstellung „Mein Name ist Mensch“ visuelle Interpretationen der 30 Artikel zum Schutz der Menschenrechte. Designer Jochen Stankowski befasst sich mit der Resolution der Vereinten Nationen von 1948 und übersetzt deren Worte mit Design.
Die Ausstellung ist vom 10. August bis zum 30. Dezember 2023 in der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln zu sehen und fokussiert sich auf die Grundprinzipien des Gestaltens. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wird durch Formen und Bilder erfahrbar, das Design- Konzept übersetzt die Worte in eine für alle Menschen verständliche Bildsprache. Ziel des Projekts ist es, die Ausstellung an 75 Orten in 2023 und 2024 zu realisieren, um das Thema Demokratie und Menschenrechte präsent zu halten. Köln macht den Auftakt zur bundesweiten Aktion, 30 weitere Ausstellungsorte sind bereits bestätigt.
Die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln präsentiert „Mein Name ist Mensch“ in Kooperation mit der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz und dem Büro für Europa und Internationales der Stadt Köln. Die Idee, dieses Ausstellungs-Projekt in Köln zu zeigen, geht auf die Initiative des Bürgerprojekts „Die AnStifter“ aus Stuttgart zurück, das als weltoffenes Netzwerk Kommunikation und Kooperation zwischen Menschen unterschiedlicher Nationalität fördert. Zudem wirkt die Designerin Birgit Schöne an der Ausstellung mit und präsentiert die Arbeiten zu Ihrer Kinderrechte-Fibel.
Eröffnet wurde „Mein Name ist Mensch“ am 10. August mit einem Impulsvortrag zum Design-Konzept der Ausstellung und einer Talkrunde zum Thema „Wie schützen wir heute Menschenrechte“.
Programm der Vernissage am 10. August ab 18 Uhr:
Impulsvortrag von Prof. Dr. Christof Breidenich (Hochschule Macromedia)
Talkrunde: Wie schützen wir heute Menschenrechte? (Moderiert von Martin Stankowski) mit:
Gerhart Baum, Bundesminister a. D.
Prof. Dr. Angelika Nußberger, Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz, Uni Köln
Jessica Mosbahi, Büro für Europa und Internationales der Stadt Köln
Ausstellung „Mein Name ist Mensch“ Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, Universitätsstraße 33, 50931 Köln Montag bis Freitag von 9 bis 24 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 21 Uhr Eintritt frei!
Ein Abend mit Bernhard Schlink und Philippe Sands, moderiert von Géraldine Schwarz
Der Lesesaal der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz der Universität zu Köln ist bis auf den letzten Platz besetzt, als sich am vergangenen Mittwoch, 5. Juli 2023, Philippe Sands und Bernhard Schlink hier die Ehre geben, um über Justiz, Literatur und Erinnerung zu sprechen. Beide sind Schriftsteller. Beide haben Bestseller veröffentlicht. Beide haben internationales Renommee u.a. durch die Verfilmung und Übersetzungen ihrer Werke erlangt. Und, was diesen Abend in seiner Form begründete: beide sind Juristen!
Philippe Sands, Experte für Völkerrecht, stand als Anwalt vor internationalen Gerichten, wie dem in Den Haag, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder dem Internationalen Seegerichtshof.
Bernhard Schlink war Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Rechtsphilosophie an verschiedenen Universitäten in Deutschland und den USA. Daneben hatte er fast 20 Jahre lang ein Richteramt am Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster inne.
Jura trifft Autor
Neben den beiden Autoren konnte die deutsch-französische Journalistin Géraldine Schwarz für den Abend gewonnen werden. In ihrem eigenen literarischen und filmischen Werk, u.a. „Les Amnèsiques/Die Gedächtnislosen“ wendet sich Schwarz der oft schmerzlichen – und vielfach vernachlässigten – Aufarbeitung der Vergangenheit zu und plädiert für ein Umdenken in der Erinnerungsarbeit. Als Moderatorin des Abends beeindruckt Géraldine Schwarz in dieser Rolle und präsentiert sich als herausfordernde Gesprächspartnerin. Schwarz führt mehr als zwei Stunden durch den Abend und bietet dem Publikum viel Raum für Fragen und eine offene Diskussion.
Zunächst geht es um das Spannungsverhältnis zwischen Gerichtsprozessen und Recht auf der einen Seite sowie Erinnerung und Wiedergutmachung auf der anderen. Inwieweit vermag ein Schuldspruch erfahrenes Leid und Traumata zu tilgen oder Schuld zu sühnen?
Den Weltbesteller „Der Vorleser“ widmete Bernhard Schlink der deutschen Vergangenheitsschuld: Die mangelhafte Auseinandersetzung mit den Verbrechen des Nationalsozialismus, des Holocausts und den Täter:innen als „zweite Schuld“ der Menschen nach 1945 habe „seine ganze Generation beschäftigt“, so der Verfasser.
Menschen und Nationen teilen Geheimnisse, Dinge über die nicht gesprochen wird, so Sands. Ihn selbst reize dabei die Lücke, die entsteht, wenn Menschen oder Nationen die Verarbeitung der Realität vermeiden. Seine Recherche „Die Rattenlinie“ stehe symbolisch für diese Lücke und reflektiere im Kleinen eine Universalgeschichte.
„Who do we get to talk about justice?“ (Sands)
Später fokussiert sich das Gespräch auf die Grenzen und Potenziale von Literatur und juristischen Verfahren in der Aufarbeitung der Vergangenheit – etwa bei der Auseinandersetzung mit den Nachwirkungen von Verbrechen, von Diktatur oder Konflikten. Spannend war hier die Sicht zweier schreibender Juristen – wie bewerten sie ihre eigenen Einflussmöglichkeiten durch ihr schriftstellerisches Werk? Beide waren sich einig, dass Literatur einen großen Beitrag zur Vergangenheitsaufarbeitung leisten kann. Geschichten, Dokumentationen und die Beschreibung von Einzelschicksalen öffnen Türen, weil sie neutralen Raum für verschiedene Perspektiven bieten würden.
Und aus der Sicht der Rezipienten gesprochen: Gerichte legen Recht und Unrecht aus, geben Handlungshinweise für das zivile Miteinander. Bücher geben wohltuend Raum für das, was war, wäre, sein könnte – ohne bewerten zu müssen.
Das Recht unterstützt das Erinnern wie auch das Vergessen gleichermaßen, so Schlink. Traumatisch könne beides sein. Daher sei es wichtig, sich zu fragen: Was kann das Recht leisten? Wie wollen wir vergangenes Unrecht erinnern?
Im Prozess der Wiedergutmachung haben Gerichtsprozesse eine entscheidende Rolle, knüpft Sands an. Und da mehr Menschen Romane als Gerichtsurteile lesen würden, sei es wichtig, zu reflektieren, wie sich Literatur und Rechtsprechung verbinden lassen könnten: „Whats the relationship between a trial and a novel?“
Sands, in London als Sohn einer jüdischen Einwanderungsfamilie geboren, verfolgte für sein Werk „Rückkehr nach Lemberg“ (2016) die Spuren seiner Vorfahren und verband diese mit der Geschichte von zwei Juristen, die das moderne Völkerrecht entscheidend geprägt haben. Fiktion habe im Gegensatz zu nicht-fiktionalen Texten die Möglichkeit die Vergangenheit durch persönliche Anknüpfungspunkte für die Leser:innen nahbar zu machen und Türöffner für komplexe Rechtsprechung zu sein, so Sands. 2018 bis 2023 war er Vorsitzender des Englischen PEN und dies unterstreicht auch seine Haltung: Es sei wichtig über Gerechtigkeit zu schreiben! Prozesse seien dabei nur ein Aspekt. Jedoch gelte das Gebot der Wahrhaftigkeit, Autor:innen dürften sich nicht über historische Quellen hinwegsetzen, ergänzt Bernhard Schlink.
Géraldine Schwarz verknüpft geschickt die Biografien der Autoren, vor allem ihre juristischen Laufbahnen, mit ihrem Oeuvre. Auch wenn es kein Leseabend ist, so erhält das Publikum Einblicke in ihr aktuelles Prosaschaffen.
In seiner Recherche „Die Rattenlinie“ skizziert Philippe Sands die Flucht eines SS-Offiziers vor seiner Verurteilung. Ausgangsmaterial waren private Briefe und Tagebücher der Familie Wächter sowie Gespräche, die Sands mit dem Sohn Otto Wächters führte.
Ebenso befasst sich die Erzählung „Die Enkelin“ von Bernhard Schlink mit den Beweggründen und persönlichen Konsequenzen einer Flucht – wenn auch unter anderen Vorzeichen:
Birgit flieht der Liebe wegen nach Westdeutschland und opfert dafür ein Leben mit ihrer Tochter. Auch hier geht es um eine historische Recherche, reichen die erzählerischen Brücken bis in die Gegenwart und wieder ringen die Protagonist:innen mit unterschiedlichen Weltsichten.
Nach dem Gespräch auf dem blauen Sofa im vollbesetzten historischen Lesesaal, gibt es zahlreiche Wortmeldungen aus dem – zum Teil internationalen – Publikum.
Das Gespräch fand in englischer und deutscher Sprache statt. Geplant und durchgeführt wurde die Veranstaltung als Kooperation der Stiftung Forum Recht und der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutzder Universität zu Köln.
Wir danken dem Team der Stiftung Forum Recht für die äußerst professionelle und gute Zusammenarbeit!
(Bericht: Pressestelle Stiftung Forum Recht)
Let’s Talk about Academic Freedom! Is Academic Freedom in Europe Decided in Beijing?
Trotz bestehender Garantien für die akademische Freiheit sehen sich Akademiker mit zahlreichen Bedrohungen aus dem Inneren der deutschen Wissenschaft konfrontiert, die auf internationaler Ebene durch das globalisierte Zensurregime der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), zweifelhafte parteistaatliche Finanzierung, die Bewaffnung informeller chinesischer sozialer Netzwerke und eine ungesunde Abhängigkeit der Chinawissenschaftler im Westen vom "offiziellen China" noch verschärft werden. Bislang haben es sowohl die Staaten als auch die Universitäten versäumt, diese Bedrohungen zu erkennen und darauf zu reagieren. Am 16. Mai führten wir eine interessante Diskussion mit Professor Andreas Fulda darüber, wie die derzeitige Situation verbessert werden kann.
Falls Sie mehr über die Vorlesungsreihe "Let's Talk about Academic Freedom" erfahren wollen klicken sie bitte hier.
Kölner Team erreicht Viertelfinale bei Finalrunde in Straßburg
Vom 22. bis zum 26. Mai 2023 fand in den Räumlichkeiten des Europarats und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg die Finalrunde der 11. Helga Pedersen Moot Court Competition statt. Zuvor konnte sich das Kölner Team, bestehend aus Emily Dukat, Anne Kleine-Möllhoff, Annalisa Romano und Sara Weber Martin, durch seine Schriftsätze und eine gelungene internationale mündliche Vorrunde in Georgien als eines von 18 aus rund 60 europäischen Teams für die Finalrunde qualifizieren.
Die Helga Pedersen Moot Court Competition wird von der European Law Students’ Association (ELSA) organisiert und behandelt aktuelle Themen im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses Jahr setzt sich der Fall mit Fragen hinsichtlich der Anerkennung der Vaterschaft bei Leihmutterschaftsverträgen, dem Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare und dem effektiven Rechtsschutz unter der Konvention auseinander.
Das Kölner Team trat in der Finalrunde jeweils auf der Klägerseite sowie auf der Seite des beklagten Staates an und hatte dadurch die einmalige Gelegenheit, vor Menschenrechtsexpert:innen des Europarates die erlernten rhetorischen und argumentativen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Das Kölner Team konnte sich sodann bis zum Viertelfinale gegen 10 weitere Teams erfolgreich durchsetzen und schloss die Finalrunde schließlich als eines der besten 8 Teams ab.
Die Competition wurde durch ein akademisches Rahmenprogramm, ausgedehnte Abendevents und verschiedene Empfänge begleitet. Diese wurden unter anderem von der ständigen Vertretung des Vereinigten Königreichs beim Europarat oder auch der Stadt Straßburg organisiert. Hierdurch hatten die Teams die Möglichkeit, sich zu vernetzen und wertvolle Kontakte zu knüpfen.
Das Kölner Team wurde seit Beginn des Moot Courts im August 2022 von Lisa Kujus und Frederic Kupsch, Wissenschaftliche Mitarbeiter:innnen der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz (Professorin Dr. Angelika Nußberger) gecoacht, die das Team auch in der intensiven Finalrunde in Straßburg begleiteten.
Die Bewerbungsphase für das Moot Court Team für die Teilnahme an der HPMCC im WS 2023/24 läuft noch bis zum 21. Juni 2023. Weitere Informationen finden Sie hier.
Prof. Nußberger in Kiew
Vom 4.-6.5.2023 fand eine Reise einer Delegation der Venedigkommission nach Kiew statt, an der Angelika Nußberger als Vizepräsidentin der Kommission und Berichterstatterin teilnahm. Die Delegation beriet über ukrainische Gesetzesvorhaben zur Vorbereitung des Beitritts der Ukraine zur EU und traf Vertreter und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft, der internationalen Gemeinschaft sowie die ukrainische Regierung und Präsident Zelenski.
Prof. Nußberger bei KölnAlumni
Prof. Dr. DDr. Angelika Nußberger war von KölnAlumni als Sprecherin zur Veranstalltung "Menschenrechte & internationale Ordnung- Herausforderungen in Zeiten von "Global Powerplay", Krieg & Krisen" eingeladen.
Gemeinsam mit Markus N. Beeko dem Generalsekretär der deutschen Sektion von Amnesty International sprach Sie unter anderem zu folgenden Fragen:
Welchen Angriffen sind die Menschenrechte heute national und international ausgesetzt? Was bedeutet dies für die internationale Ordnung?
Was ist die Rolle souveräner Staaten beim Schutz der Menschenrechte und der Umsetzung in wirksame Menschenrechtspolitik?
Wie kann der universale Geltungsanspruch der Menschenrechte zukünftig verwirklicht werden? Auf wen wird es dabei ankommen? Was wird es brauchen?
Wie stärken wir Menschenrechtsaktivist*innen und die Zivilgesellschaft?