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Aktuelles

Treffen von Prof. Angelika Nußberger als Mitglied einer Delegation der Venedig-Kommission mit dem polnischen Justizminister

Am 25. April reiste Prof. Angelika Nußberger nach Warschau, um als Mitglied der Venedig-Kommission an einem Treffen mit dem polnischen Justizminister Adam Bodnar teilzunehmen. Anlass des Treffens war ein Meinungsaustausch über das vom polnischen Justizministerium ausgearbeitete Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Nationalen Justizrat, mit dem das Recht zur Wahl von Richterinnen und Richtern wiederhergestellt werden soll.

Die Venedig-Kommission ist ein Beratungsgremium des Europarats für verfassungsrechtliche Fragen, das den Grundsätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verpflichtet ist. Informationen über die Arbeit der Venedig-Kommission finden Sie hier.

Abholung und Einsichtnahme in Klausuren (Übung ÖffR & International Human Rights)

Die Klausuren zur Übung im Öffentlichen Recht (gestellt von Dr. Paula Rhein-Fischer) können zu den Öffnungszeiten der Akademie abgeholt werden.

Es kann zudem nun Einsichtnahme in die Klausuren zur Schwerpunktsbereichsvorlesung "International Human Rights" gewährt werden.

Die Öffnungszeiten der Akademie, sowie die Adresse finden Sie hier.

Dr. Cathérine Van de Graaf trägt zum Bericht bei

Dr. Cathérine Van de Graaf trägt zum Bericht "Charting progress: Eine vergleichende Analyse der nationalen Aktionspläne zur LGBTIQ-Gleichstellung in der Europäischen Union".

Gemeinsam mit Pieter Cannoot (Assistenzprofessor mit Schwerpunkt Recht und Vielfalt an der Universität Gent) hat Cathérine Van de Graaf den Stand der Umsetzung nationaler LGBTIQ-Aktionspläne in den EU-Mitgliedstaaten erfasst.

Dieser Bericht gibt einen detaillierten Überblick über den Stand der Umsetzung von (nationalen) Aktionsplänen oder Strategien zur LGBTIQ-Gleichstellung in den EU-Mitgliedstaaten. Er analysiert zwar nicht den Stand der LGBTIQ-Gleichstellung in den Mitgliedstaaten als solchen, untersucht aber, ob und in welchem Maße die EU-Mitgliedstaaten Aktionspläne/Strategien nutzen, um die Grundrechte von LGBTIQ-Personen zu schützen und zu fördern. Damit kommt der Bericht den zunehmenden Forderungen der EU-Institutionen und der Zivilgesellschaft nach vergleichbaren Daten zur Menschenrechtssituation von LGBTIQ-Personen in der EU nach. Er konzentriert sich auf drei zentrale Phasen eines nationalen Aktionsplans: Vorbereitung, Inhalt und Umsetzung, Überwachung und Bewertung. Der Bericht bietet eine umfassende Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen, Einrichtungen und Strategien, die auf nationaler Ebene an der Entwicklung, Annahme, Umsetzung, Überwachung und Bewertung dieser nationalen LGBTIQ-Aktionspläne beteiligt sind.

Der vollständige Bericht ist jetzt hier verfügbar.

Präsentation während des jährlichen juristischen Seminars des Europäischen Netzes von Rechtsexperten für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung

Während des jährlichen juristischen Seminars 2023 des Europäischen Netzwerks von Rechtsexperten für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung in Brüssel im Dezember präsentierten sie ihre Ergebnisse vor nationalen Experten und Mitgliedern der Europäischen Kommission.

Die Präsentation von Cathérine und Pieter begann mit einem einführenden Überblick über den Rahmen für die Gleichstellung von LGBTIQ in der Europäischen Union und lieferte eine detaillierte Analyse der nationalen Aktionspläne, in der die wichtigsten Maßnahmen, Einrichtungen und Strategien dargestellt wurden, die auf nationaler Ebene an der Entwicklung, Annahme, Umsetzung, Überwachung und Bewertung dieser nationalen LGBTIQ-Aktionspläne beteiligt sind.

Die Aufzeichnung dieser Präsentation ist online hier verfügbar.

Eine Delegation der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz besuchte die Ritsumeikan Universität in Kyoto und die Meiji Universität in Tokio.

Menschenrechte sind universell, gelten für alle Menschen und überall, sind unteilbar und unveräußerlich. Auf dieser Grundüberzeugung baut die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 auf. Was dies in der akademischen Praxis heißt und wie tiefgehend diese Überzeugung nicht nur in Europa verankert ist, zeigt sich am eindrücklichsten durch den akademischen Austausch mit internationalen Kolleginnen und Kollegen.

Diese Gelegenheit bot sich einer dreiköpfigen Delegation der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz in der Woche vom 4. März bis zum 10. März 2024. Angeführt wurde die Delegation von Professorin Angelika Nußberger. Sie wurde begleitet von Dr. Paula Rhein-Fischer und Frederic Kupsch. Alle drei hatten die Gelegenheit, auf zwei Konferenzen an der Ritsumeikan Universität in Kyoto sowie an der Meiji Universität in Tokio in Austausch mit japanischen Menschen- und Verfassungsrechtlern und -rechtlerinnen zu treten.

Auf Einladung von Professor Masahisa Deguchi, der die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz vor Kurzem bereits zweimal besucht hatte und seit langem enge Beziehungen zu der Universität zu Köln pflegt, hielten die drei Delegationsmitglieder Vorträge im Rahmen des „2024 Comparative Research Seminar on Asian, European and International Human Rights between University of Cologne and Ritsumeikan University“. In einem kleinen Kreis hochkarätiger Experten und Expertinnen aus Rechtswissenschaft und Diplomatie diskutierten sie über Ausschnitte der japanischen Geschichte des zweiten Weltkriegs, Aspekte der Gleichheitsgrundsätze sowie die Regulierung sozialer Medien. Die intensiven inhaltlichen Konferenztage wurden mit einer Exkursion nach Nara, der ehemaligen Hauptstadt Japans (710 bis 784), abgerundet.

Tags darauf nahmen Professorin Angelika Nußberger, Dr. Paula Rhein Fischer und Frederic Kupsch am “Fifth K-J Joint Workshop: The comparative study of the case law of the ECtHR” eines koreanisch-japanischen Forschungsverbunds zum Thema „Resilience and Sustainability of Human Rights in an Unstable World“ an der Meiji Universität in Tokio teil. Organisiert wurde der Workshop von Professorin Akiko Ejima, die die Akademie bereits als Gastwissenschaftlerin hatte begrüßen dürfen. Der Workshop sowie ein Symposium waren Teil eines jährlich stattfindenden Treffens eines koreanisch-japanischen Forschungsverbunds, deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum europäischen Menschenrechtsschutz forschen. Auch die vietnamesische Perspektive war mit einem Wissenschaftler vertreten. Professorin Nußberger hielt nicht nur die Keynote Speech, sondern trat auch als Kommentatorin verschiedener Papers auf. Dr. Paula Rhein-Fischer und Frederic Kupsch hatten die Möglichkeit, ihre Forschungsprojekte vorzustellen.

Die gesamte Reise und insbesondere der letzte Tag an der Meiji Universität hat gezeigt, dass, obwohl wir in einer unsicheren, instabilen Welt leben, in der Menschenrechte immer stärker unter Druck geraten, es in unserer alltäglichen Arbeit immer wieder Hoffnungszeichen gibt. Die enge und freundschaftliche Zusammenarbeit der koreanischen und japanischen Kolleginnen und Kollegen – trotz der historisch bedingten kulturellen und sozialen Spannungen zwischen beiden Staaten –, die auf derselben Grundüberzeugung beruht wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, hat uns tief beeindruckt und lässt uns auch in unserer Arbeit optimistischer in die Zukunft schauen.

Wir danken unseren Gastgeberinnen und Gastgebern für ihren herzlichen Empfang und die große Zuwendung gegenüber uns als Gästen. Ihr starkes Engagement und die Leidenschaft für ihre Forschung sind für uns Inspiration. Wir freuen uns bereits darauf, eine japanische Delegation im September 2024 in Köln empfangen zu dürfen!

Great News from Anakara!

Das diesjährige Kölner HPMCC-Team hat sich für die mündliche Endrunde in Strasbourg qualifiziert!

Der dreitägige Wettbewerb begann mit der Eröffnungsfeier am Freitagnachmittag, bei der sich die teilnehmenden Teams zum ersten Mal kennenlernen konnten und von den Organisatoren von ELSA Ankara herzlich begrüßt wurden.

Der nächste Tag begann mit einem anspruchsvollen Plädoyer unserer Bewerbervertreter, bei dem sie nach monatelanger Vorbereitung endlich ihr Können unter Beweis stellen konnten.

Es folgten eine wohlverdiente Stadtbesichtigung und ein nettes Beisammensein mit den anderen Teams, bevor am nächsten Tag die Vertreter der Respondenten an der Reihe waren.

Der Aufenthalt endete mit einer spannenden Preisverleihung und einer Abschlussparty, bei der alle Teams ihre Leistungen gemeinsam feiern konnten.

Ein besonderes Dankeschön an die Organisatoren von ELSA Ankara und an alle anderen teilnehmenden Teams, die die Regionalrunde zu einem so schönen Erlebnis gemacht haben!

The Academy for European Human Rights Protection and Essex Law School organised a Workshop for Early Career Researchers titled ‘Writing and Publishing in the Law of the ECHR’

On 26 February 2024, the Academy for European Human Rights Protection, University of Cologne and Essex Law School, University of Essex jointly organised and funded a workshop titled “Writing and Publishing in the Law of the ECHR: A Workshop for Early Career Researchers”. As Early Career Researchers (broadly understood) play (or should play) a crucial role in researching on the Convention system and participating in discussions on its future development, our main purpose was to initiate a conversation and exchange ideas around issues related to writing and publishing in the Law of the ECHR. The panels covered topics as “How to Write Articles in the Law of the ECHR?”, Different Methodologies in the Law of the ECHR, “What kind of Articles are Editors Interested in?” and “How to Bring Legal Research to the Attention of the European Court of Human Rights?”.

The workshop was successful and positive feedback has been received by on campus and online participants. The presentations were delivered by more experienced researchers and practitioners working at the European Court of Human Rights. The panels were followed by a hands-on roundtable session where participants and speakers discussed current projects and developing ideas in small groups.

The organising committee, Prof Angelika Nußberger, Dr Nikos Vogiatzis, Reza Khabook and Frederic Kupsch would like to thank all the engaged speakers and participants for their active contribution to the success of the workshop. The team is currently preparing a blog post which will provide a fuller exposition of some of the issues covered on the day. We hope to continue this collaboration and organise a further workshop in 2025.  

Interview von Prof. Nußberger mit der Central European University

Alexei Navalny

Verleihung der Ehrendoktorwürde an Gerhart Baum

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Foto: Ludolf Dahmen

Im Rahmen einer Festveranstaltung am 30. Januar 2024 wurde der Bundesminister a.D. Gerhart Baum von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet. Die Verleihung wurde von der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz ausgerichtet und fand in Anwesenheit von Oberbürgermeisterin Henriette Reker, dem Rektor der Universität, Professor Dr. Joybrato Mukherjee, und zahlreichen Mitgliedern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät statt.

Gerhart Baum, Jahrgang 1932, ist seit 1954 Mitglied der FDP und war von 1972 bis 1994 Mitglied des Deutschen Bundestages. Von 1972 bis 1978 war er Parlamentarischer Staatssekretär und von 1978 bis 1982 Bundesminister des Innern in der von Helmut Schmidt geführten sozial-liberalen Bundesregierung. Ab 1992 war er für die UNO tätig, zuerst als Chef der deutschen Delegation in der UNO-Menschenrechtskommission in Genf und später als UN-Sonderbeauftragter für die Menschenrechte im Sudan. Er ist heute bei Amnesty international und Human Rights Watch aktiv.

Baum ist als Anwalt tätig und war an einer Reihe von erfolgreichen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht beteiligt, etwa gegen das Gesetz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Großer Lauschangriff). Gerhart Baum legte auch erfolgreich Beschwerde gegen das nordrhein-westfälische Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer ein und gehörte zu den Beschwerdeführern gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz. Als Anwalt hat Gerhart Baum zudem unter anderem die Opfer des Anschlags während der Olympischen Spiele in München 1972 und der Loveparade-Katastrophe in Duisburg 2010 vertreten.

Rektor Professor Dr. Joybrato Mukherjee sagte: „Die Universität würdigt mit diesem Ehrendoktor das vielfältige Engagement Gerhart Baums für Freiheit und Bürgerrechte in unserem Land und überall auf der Welt. Er ist für unsere Studierenden ein Vorbild, auch aufgrund seiner deutlichen Worte gegen Rechtsextremismus.“

Professor Dr. Bernhard Kempen, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, betonte, wie selten die Fakultät die Ehrendoktorwürde verleiht. Er hob den von Baum stets verfochtenen Freiheitsbegriff hervor, den er in der Tradition der politischen Aufklärung begründet sieht: „Mich prägte als Heranwachsender, wie sehr Gerhart Baum für eine Idee von Freiheit eintrat, die nicht auf den freien Markt verengt ist. Auch aufgrund seines Einsatzes für Grund- und Menschenrechte werden wir uns an seine Zeit als Innenminister lange kollektiv erinnern.“

Symposium "Zweckentfremdung und Implosion von Menschenrechten"

Vom 6. bis 8. November 2023 organisierten unsere Postdoktorandinnen Dr. Júlia Miklasová, Dr. Paula Rhein-Fischer und Dr. Cathérine Van de Graaf ein Symposium zum Thema „Misappropriation and Human Rights Implosion“ im Schloss Herrenhausen in Hannover. Die von der VolkswagenStiftung geförderte und mitorganisierte Veranstaltung fand im Rahmen der Themenwoche „Menschenrechte in Zeiten multipler Herausforderungen - Perspektiven aus Wissenschaft und Gesellschaft“ statt. Das Symposium brachte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie etablierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus der ganzen Welt und aus verschiedenen Disziplinen (Jura, Soziologie, Linguistik, Geschichte, Politikwissenschaft und internationale Beziehungen) zusammen. Die Teilnehmer setzten sich mit dem Thema aus verschiedenen Blickwinkeln auseinander und brachten dabei ihre wissenschaftliche Erfahrung und unterschiedlichen methodischen und disziplinären Ansätze ein.

Während des dreitägigen Symposiums betrachteten die Teilnehmenden auf sechs Panels das Phänomen der Zweckentfremdung von Menschenrechten aus verschiedenen Perspektiven in autoritären wie auch in demokratischen Regimen. Die Diskussionen beleuchteten den Begriff selbst kritisch und konzentrierten sich auf die beteiligten Schlüsselakteure (Staaten, religiöse und konservative Gruppen, NROs und transnationale Netzwerke), die angewandten Strategien sowie den Ort der Zweckentfremdung (von der Innenpolitik über nationale und internationale Gerichte bis hin zur internationalen Diplomatie). Das Symposium untersuchte das Thema zunächst aus einem allgemeinen Blickwinkel, um sodann auf konkrete Fälle aus der ganzen Welt einzugehen. Schließlich beleuchteten die Teilnehmer die Auswirkungen des Phänomens auf die Zukunft der Menschenrechte, der Gesellschaft und der internationalen Beziehungen.

Die Organisatorinnen präsentierten zudem die Videoergebnisse von Fokusgruppen, innerhalb derer sie zusammen mit jungen Studierende aus verschiedenen europäischen Ländern im Vorhinein über das Thema „Good Name of Human Rights? Does it Matter?“ diskutiert hatten. Den Abschluss des Symposiums bildete eine Keynote Speech von Prof. Katharine Young (Associate Dean for Faculty and Global Programs, Professorin und Dean's Distinguished Scholar an der Boston College Law School) mit dem Titel „Human Rights Misappropriation and Legal Form“, einer der führenden Stimmen zum Thema Zweckentfremdung und Unterminierung von Menschenrechten.

Wir bedanken uns bei der VolkswagenStiftung für die Finanzierung und Mitorganisation dieser Veranstaltung.