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Zu sehen ist das Gebäude des Küpperstifts.

Foto: Sharon Nathan

Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz

Menschenrechte haben sich zunächst in einem langsamen Prozess, in den letzten drei Jahrzehnten aber mit zunehmendem Accelerando zu einem Querschnittsthema in der Jurisprudenz entwickelt. Grundlegende Rechtsfragen werden in der Praxis oftmals nicht mehr von Fachgerichten abschließend entschieden, sondern an Verfassungsgerichte sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Europäischen Gerichtshof weitergereicht. Diese urteilen auf der Grundlage der auslegungsoffenen Grund- und Menschenrechte und nehmen damit gestaltenden Einfluss in allen spezialisierten Rechtsgebieten vom Arbeits- über das Medizin- bis zum Familienrecht.

Aufgabe der im Herbst 2022 feierlich eröffneten Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz an der Universität zu Köln ist es, die Bedeutung, die die Rechtsprechung zu Menschenrechten in den letzten Jahren gewonnen hat, in Forschung und Lehre abzubilden und dabei auch zu ermöglichen, eine Brücke zur Praxis zu schlagen.

Im Bereich der Forschung verbindet die Akademie, die beiden in der Vergangenheit bestehenden unterschiedlichen Ansätze – einerseits die fachspezifische Analyse zu Einzelfragen (etwa zum Streikrecht von Beamten, zum Problem des „agent provocateur“ oder zu neuen Formen der Fortpflanzungsmedizin), andererseits die Analyse von Rechtsprechungsentwicklungen im Licht des vergleichenden Verfassungsrechts und des Völkerrechts miteinander. Prägend für die Arbeit der Akademie ist dafür das fächerübergreifende Gespräch, die Suche nach Verbindungslinien zwischen den verschiedenen Ansätzen und ein Abgleich der methodischen Herangehensweise.

Wie nicht zuletzt die unterschiedliche Entwicklung im Westen und Osten Europas deutlich macht, sind Menschenrechte dabei nicht losgelöst vom historischen und politischen Kontext zu verstehen. Das große interdisziplinäre Potential des Themas gilt es auszuschöpfen; auch für Geschichts- und Politikwissenschaften sowie Philosophie und Theologie sind Menschenrechte (mittlerweile) ein zentraler Gegenstand geworden. Aufgabe der Akademie ist es, innerhalb der Universität zu Köln und darüber hinaus thematische Verbindungslinien zu schaffen.

Die neue Bedeutung des Themas „Menschenrechte“ wird auch in der Lehre an den deutschen Universitäten in der Regel nicht ausreichend abgebildet. Grundrechte sind Gegenstand der (studieneinführenden) Vorlesung zum Verfassungsrecht; internationale Menschenrechtskodifikationen werden als Teilgebiet des Völkerrechts und damit eines Wahlfachs angesprochen. Im Übrigen werden einzelne Judikate zu den Grund- und Menschenrechten als „Einsprengsel“ in Fachvorlesungen berücksichtigt. Aufgrund dieser Aufsplittung lässt sich aber die fächerübergreifende Dynamik der Grund- und Menschenrechte für die Rechtsentwicklung insgesamt nicht wirklich erfassen. Rechtswissenschaftliches Denken bewegt sich weiter in den vorgegebenen Strukturen Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, obwohl sich über die Grund- und Menschenrechte – als Alternative und Ergänzung – ein problem- und themenorientiertes Lehren und Lernen anbieten würde. 

Europäischer Menschenrechtsschutz ist so nicht ein Thema neben vielen anderen Themen, sondern ein methodisch und inhaltlich hochspannendes „Klammerthema“ für die verschiedenen rechtswissenschaftlichen Fachbereiche.

Grund- und Menschenrechte sind aber nicht nur fachbereichs- und themenübergreifend, sondern auch auf verschiedenen Ebenen zu analysieren – auf der Ebene des Landesrechts, auf der Ebene des Bundesrechts, auf europäischer Ebene und auf internationaler Ebene.

Der Fokus der Akademie liegt auf den Entwicklungen in Europa, nimmt diese aber auch ganz bewusst als Ausgangspunkt für den Vergleich mit dem, was in anderen Weltregionen geschieht. Gerade aus dem Vergleich lassen sich auf vielfältige Weise Inspirationen und Erkenntnisse gewinnen.

Die Akademie baut auf drei Säulen auf:

Das Thema des europäischen Menschenrechtsschutzes ist als langfristiges Projekt geplant, und dies ganz bewusst auch vor dem Hintergrund der gegenwärtigen gesellschaftlichen Umbrüche in verschiedenen Teilen Europas. Von der Nachkriegszeit bis zur Gegenwart hat es eine stetige – als Fortschritt anzusprechende – Entwicklung gegeben. Diese Einlinigkeit ist aber in der Gegenwart nicht mehr ungebrochen; es gibt Rückentwicklungen zu einer Re-Nationalisierung von Fragen des Menschenrechtsschutzes, nicht nur in Ländern wie Polen und Ungarn (als Teil der EU) oder Russland und der Türkei (als Teil des Europarats), sondern auch in Staaten, die traditionell offen für die Internationalisierung des Rechts waren.

Vor diesem Hintergrund bedeutet die Gründung der Akademie, ein Zeichen zu setzen und für den europäischen Menschenrechtsschutz aktiv einzutreten. Die Akademie versteht sich als Teil der Internationalisierungsstrategie der Universität zu Köln sowie auch als Bekenntnis zu einem auch in der Zukunft auf den Menschenrechten aufbauenden Europa.

Kooperationen

Institute for International Peace and Security Law (Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß)

Lehrstuhl für Internationale Geschichte u. historische Friedens- und Konfliktforschung (Prof. Dr. Fabian Klose)

Center for Human Rights Studies and Research | Bilkent Universität (Prof. Dr. Ece Göztepe Çelebi)

Kolleg-Forschungsgruppe (KFG) "Universalismus und Partikularismus in der europäischen Zeitgeschichte"